»
Benutzerinformationen
Da viele Kassen keine Stornierungen mehr zulassen, muss von Ihnen vor der Bestellung oder dem Kauf angegeben werden, dass Sie einen Gutschein in Anspruch nehmen möchten. Dieses hat keine Nachteile für Sie als Gast oder Kunde. Die Angebote gelten auch nur in Verbindung mit dem kompletten Gutscheinheft. Herausgetrennte Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit. Bei Nichteinhaltung ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen.
Prüfen Sie bitte, ob in einem Restaurant eine Tischreservierung erforderlich ist und ob die Gutscheine bei Sonderveranstaltungen etc. eingelöst werden können. Falls nicht, haben Sie bitte Verständnis.
Wenn nicht anders auf dem Gutschein vermerkt, gelten die Gutscheine nicht an Feiertagen, nicht vom 24.12. - 02.01. und nicht am Valentins- und Muttertag, nicht für außer Haus-Lieferungen, Speisen zum Mitnehmen und nicht in Kombination mit anderen Gutscheinen, Ermäßigungen, Angeboten und Sonderaktionen. Saisonale Gerichte, wie z.B. Spargel können als Angebot / Aktionsgerichte ausgelegt werden. Erkundigen Sie sich daher bitte am besten vorher, ob dafür die Gutscheine genutzt werden können. Bei 2 für 1 Angeboten gilt: Das zweite, günstigere oder wertgleiche Angebot ist gratis. Wird für das Gratisgericht ein Maximalpreis angegeben, ist eine Zuzahlung möglich, wenn Sie ein teureres Gericht bestellen.
Die genauen Bedingungen zur Einlösung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gutscheinen. Es wird nur ein Gutschein pro Einkauf eingelöst. Teileinlösungen und Auszahlungen erfolgen nicht. Mehrere Gutscheine eines Anbieters sind bei einem Kauf nicht kombinierbar!
Die Einsparmöglichkeit ist ein maximaler, nicht garantierter Wert. Bedingt durch Preis- bzw. Produktänderungen etc. kann sich dieser ändern.
Termin-, Preis- oder Programmänderungen sowie Ausfälle vorbehalten.
Für Irrtümer, Druckfehler und Änderungen keine Gewähr.
Inhalt von Werbung und Rabattierung der Firmen werden nicht von OSNA SCHECKS oder Klaus-Jürgen Kossmann verantwortet.
Es werden Leistungsangebote dritter Anbieter veröffentlicht; hierfür gelten deren Geschäftsbedingungen. Alle Inserenten machen Ihnen mit den Gutscheinen Geschenke. Bitte nutzen und würdigen Sie diese auch entsprechend. Ihre Gastgeber freuen sich sicherlich auch über weitere Bestellungen, weitere Besuche und eine freundliche Anerkennung - auch beim Trinkgeld - durch Sie. Waren Sie zufrieden, erzählen Sie es weiter!